Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz

Bei der Jagd werden dieselben Tiere in verschiedenen Bundesländern verschieden behandelt. So gibt es z.B. verschiedene Schonzeiten für dieselben Tierarten, verschiedene Vorschriften zum Aussetzen von Tieren für die Jagd und verschiedene Regelungen der Gatterjagd. Zusätzlich hat die konventionelle Jagd in weiten Bereichen den Bezug zu Ökologie und Tierschutz verloren, wie man z.B. an der Trophäenjagd sieht, der vielerorts fast alles geopfert wird. Deshalb haben sich zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen aus Naturschutz, Artenschutz, Tierschutz und fortschrittlicher Jagd zusammengefunden, um ein neues, bundeseinheitliches Jagdgesetz, ein Bundesjagdgesetz, zu fordern, das auf den Säulen Ökologie und Tierschutz basiert. Die Tiere sollen wesentlich strenger geschützt werden als bisher.

Für das Volksbegehren können ab sofort Unterstützungserklärungen abgegeben werden, damit es stattfinden kann. Dabei unterschreibt man die folgende Forderung, die in einem Beiblatt noch genauer spezifiziert wird.

Jetzt unterschreiben:

online beim Amt

Für ein Bundesjagdgesetz

Die Jagd muss den gesamtgesellschaftlichen Interessen dienen und ökologisch-tierschutzgerecht erfolgen. Dem wird die in neun Landesgesetzen unterschiedlich geregelte Jagd nicht gerecht. Die Landesgesetze erlauben z. B.: tierquälerische Jagdmethoden, Bejagung seltener Arten, Abschuss von Elterntieren mit Jungen oder Tötung von Hunden und Katzen. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher ein Bundesjagdgesetz erlassen, das die Einhaltung der im Beiblatt dargelegten Grundsätze sicherstellt.